homefacility

AGB/Impressum

Allgemeine Auftragsbedingungen Fa. homefacility

1. Allgemeines

Sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. homefacility und dem Auftragnehmer für die vereinbarte/n Dienstleistung/en. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind auch Bestandteil eines jeden zukünftigen Auftrages. Die Angebote der Fa. homefacility sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

2. Pflichten des Auftraggebers

Vor der Erbringung der geschuldeten Leistung durch Fa. homefacility ist der Auftraggeber verpflichtet, Fa. homefacility nach bestem Wissen über das Objekt zu informieren und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderliche Schlüssel und Unterlagen zu übergeben. Werden die Schlüssel und Unterlagen nicht übergeben, sondern sind von Fa. homefacility bei Dritten abzuholen, wird dies nach der zum Zeitpunkt gültigen Preisliste berechnet.

3. Leistungsumfang und Pflichten bei Vermietungsbetreuung gemäß Basic Package

Fa. homefacility ist nicht als Makler tätig. Die Firma homefacility ist beauftragt und bevollmächtigt, die Miete und die Mietkaution einzuziehen und auf einem separatem Konto zu verwalten. Die eingezogene Miete wird regelmäßig auf ein vom Auftraggeber benanntes Konto weitergeleitet. Die Firma homefacility ist bevollmächtigt, die Mietkaution abzurechnen und auszuzahlen. Soweit im Basic Package die Verpflichtung zur Beauftragung eines Wohnungsmaklers übernommen wird, beauftragt und bevollmächtigt der Auftraggeber Firma homefacility mit dem Abschluß eines marktüblichen Maklervertrages, sowie zur Zahlung der anfallenden Maklerprovisionen mit den Mieteinnahmen. Firma homefacility ist berechtigt, die Provision dem Mietkonto zu entnehmen.

4. Pflichten der Fa. homefacility bei Vermietungsbetreuung gemäß Basic Package light*

Die Mietinteressenten werden jeweils vom Auftraggeber oder einer von diesem beauftragten Agentur benannt. Soweit Fa. homefacility nach dem Vertrag verpflichtet ist, Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten vorzunehmen, übernimmt Fa. homefacility keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Die Entscheidung, ob der Mietinteressent als Mieter akzeptiert wird, übernimmt ausschließlich der Auftraggeber. Die Miete ist vom Mieter auf ein vom Auftraggeber genanntes Konto zu überweisen. Fa. homefacility ist vom Auftraggeber bevollmächtigt, die vom Mieter zu zahlende Erstmiete und die Kaution in dringenden Fällen entgegenzunehmen und letztere auf einem vom Auftraggeber benannten Konto zu hinterlegen.

Sofern der Auftraggeber einen Basic-Package- Light Auftrag erteilt, ist die Vergütung insgesamt zu zahlen, auch wenn eine Vermietung nach weniger als vier Besichtigungen erfolgt. Ist ein Termin zur Besichtigung mit einem vom Auftraggeber oder dessen beauftragter Vermietagentur (Makler) benannten Mietinteressenten vereinbart, gilt dieser Termin auch dann als Wohnungsbesichtigung, wenn der Mietinteressent nicht erscheint oder in einer Zeit von weniger als 2 Stunden vor dem Termin absagt. Sind zur Vermietung mehr als vier Besichtigungen notwendig, können diese nach Zusatzauftrag nach Stundensatz (der aktuellen Preisliste folgend) durchgeführt werden. Die beauftragte Leistung ist auch zu vergüten, sofern es nach der Beauftragung aus Gründen, die homefacility nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur vollständigen Durchführung der Leistung kommt. Dabei hat sich homefacility ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworbene Einkünfte anzurechnen. Die Beweislast für anzurechnende Beträge trägt der Auftraggeber.

Sofern die Firma homefacility vom Auftraggeber oder einer von dieser beauftragen Agentur ein Mieter benannt wird, ist die Firma homefacility berechtigt dem Mieter die Schlüssel und die Wohnung zu übergeben. Die Firma homefacility ist nicht verpflichtet die Wirksamkeit des Mietvertrages und / oder die Zahlung von Miete und Mietkaution zu überprüfen.

5. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Dienstleistungen für das Basic Package werden monatlich abgerechnet. Werden einzelne Dienstleistungen erbracht, werden diese nach Abschluss der Leistung in Rechnung gestellt. Fa. homefacility ist berechtigt Abschlagsrechnungen zu stellen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes mit Ansprüchen nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch Fa. homefacility anerkannt. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht gänzlich oder in Teilen zum Fälligkeitszeitpunkt nach, ist Fa. homefacility berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner Zahlungsansprüche durch den Auftraggeber zurückzuhalten.

Die Rechnungen des Auftragnehmers für das Basic Package light werden spätestens nach der zweiten Wohnungsbesichtigung gestellt und sind sofort fällig.

6. Haftung, keine steuerliche/rechtliche Beratung

Fa. homefacility haftet für Schäden des Auftragsgebers, die aus einer nach Abschluss dieses Vertrages begangenen Pflichtverletzung entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Fa. homefacility übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fa. homefacility überprüft insbesondere auch nicht, ob die verlangte oder vereinbarte Miete gegen rechtliche Vorschriften wie beispielsweise dem "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin-MietenWoG Bln" entspricht. Es wird insoweit empfohlen bei steuerlichen oder juristischen Fragestellungen, wie beispielsweise der zulässigen Miethöhe, einen Steuerberater oder Juristen zu konsultieren.

7. Kündigung/Wechsel der Basic Packages

Der Auftrag für das Basic Package und das Basic Package light kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gewechselt oder auch gekündigt werden, jedoch nicht vor Beendigung des von Firma homefacility betreuten und laufenden Vertragsverhältnisses des Auftraggebers mit dem aktuellen Mieter.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Ein Wechsel aus dem Basic Package light in das Basis Package ist nach Absprache ohne Frist möglich.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

9. Datenschutz

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die erforderlichen Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Fa. homefacility ist lediglich berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Daten des Auftraggebers mit Dritten auszutauschen.

10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine dadurch entstehende Lücke durch eine wirksame Regelung auszufüllen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des Vertrages möglichst nahe kommt. Stand 01.06.2017

Haftungsausschluss

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Impressum

Geschäftsinhaberin: Claudia Müller
Firmenadresse: Regensburger Straße 3
D-10777 Berlin

Fon: +49 (0) 30 - 67 56 760
Fax: +49 (0) 30 - 67 56 759
Mobil: +49 (0) 170 - 77 80 316

E-Mail: office@homefacility.org

UID-Nr.: DE 814186748

Gewerbeerlaubnis: Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg vom 21.10.2004
Hausverwaltung, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler
§ 34c GewO
Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg von Berlin
John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin

Copyright:

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Verantwortlich für den Inhalt: Claudia Müller

Art Direction: Tina Vlachy | tina.vlachy@web.de
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